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BFH Urteil v. - III R 57/86 BStBl 1991 II S. 682

Gesetze: BerlinFG § 19 Abs. 2 Satz 3EStG §§ 4 Abs. 1, 5, 6 Abs. 2

1. Lithographien im Druckereigewerbe sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter - 2. Zur Frage der technischen Abstimmung und des Nutzungszusammenhangs bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Leitsatz

Zur ertragsteuerlichen Behandlung von Lithographien im Druckereigewerbe

1. Lithographien, die zum Anlagevermögen einer Druckerei gehören, sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 EStG, die nach § 19 Abs. 2 Satz 3 BerlinFG von der Förderung durch Investitionszulage ausgenommen sind.

2. Die nach § 6 Abs. 2 Satz 2 EStG zu prüfenden Voraussetzungen der technischen Abstimmung des Wirtschaftsguts mit anderen Anlagegütern und der Einfügung in einen Nutzungszusammenhang können auch ohne eine dauerhafte, körperliche und mit einer gewissen Festigkeit ausgestattete Verbindung der einzelnen Wirtschaftsgüter erfüllt sein.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 682
UAAAA-93763

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