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WPK | Transparenzberichte 2022/2023 über die Internetseite der WK verfügbar
WP-Praxen mit gesetzlichen Abschlussprüfungsaufträgen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE, § 316 a HGB), müssen nach Art. 13 EU-APrVO jährlich einen Transparenzbericht erstellen, auf ihrer Internetseite veröffentlichen und darüber die zuständige Aufsichtsbehörde informieren, in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).
Über die veröffentlichten Transparenzberichte informiert die WPK weiterhin mit einer Link-Übersicht. Diese ist nunmehr auf ihrer Internetseite für Transparenzberichte 2022/23 verfügbar. Daneben sind dort auch die nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 EU-APrVO zu archivierenden Transparenzberichte für vergangene Berichtszeiträume abrufbar.
Meldung der WPK v. , derzeit abrufbar unter: https://go.nwb.de/be45b