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StromPBG | Neue Fallgruppen für Prüfungen nach den Strom- und Gaspreisbremsegesetzen
Anfang August 2023 wurde das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG), zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze verkündet (BGBl. I 2023 Nr. 202). Damit wurden weitere Fallgruppen mit Prüfungen durch WP/vBP eingeführt:
Prüfung der Energiebeschaffungskosten der Schienenbahn, Angaben zu den Strommengen nach § 6 Satz 2 Nr. 3 a) oder b) StromPBG und zu den durchschnittlichen Kosten nach § 11a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StromPBG bei Anträgen der Schienenbahnen auf Feststellung der Höchstgrenze nach § 10 Satz 2 StromPBG. Hat eine Schienenbahn in den Kalenderjahren 2022 und 2023 erstmals eine Schienenverkehrsleistung im Schienenpersone...