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WP Praxis 9/2023 S. 266

Gesetzgebung | Auswirkungen der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen auf die Abschlussprüfung

Am ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 154 v. , in Kraft getreten.

Aufgrund des Gesetzes sollen multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne mit Sitz oder Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe in den EU Ertragsteuerinformationen transparent machen. Zu diesem Zweck wurden in die §§ 342 b ff. HGB Pflichten zur Erstellung und Offenlegung bzw. Veröffentlichung von Ertragsteuerinformationsberichten, Vorgaben zu Inhalt und Form dieser Berichte sowie Sanktionsvorschriften aufgenommen.

Darauf bezogen wurden auch Gegenstand und In...