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BFH 27.06.2023 VIII R 15/21, Kommentierte Nachricht BBK 17/2023 S. 765

Steuerrecht | Darlehensgewährung an ausländische Kapitalgesellschaft

Darlehenszinsen, die eine ausländische Kapitalgesellschaft einem mittelbar beteiligten Mehrheitsgesellschafter in Deutschland zahlt, unterliegen bis zur Änderung des § 32d Abs. 2 EStG durch das JStG 2020 nicht der Abgeltungsteuer, sondern der individuellen tariflichen Einkommensteuer. Der mittelbar beteiligte Gesellschafter ist nämlich eine dem Anteilseigner nahe stehende Person i. S. von § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG, wenn er die Stimmenrechtsmehrheit beim unmittelbaren Anteilseigner hat und dieser mit mind. 10 % an der Schuldner-Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

[i]Kläger war mittelbar an ausländischer Kapitalgesellschaft beteiligtDer Kläger war in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und Alleingesellschafter der niederländischen A-BV, einer Kapitalgesellschaft, die ihrerseits Alleingesellschafterin der niederländischen B-BV war. Er gewährte der B-BV mehrere Darlehen und erhielt im Strei...