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NWB Nr. 34 vom Seite 2381

Fristen für Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert

[i] BMWK, PM v. 11.8.2023 Um dem Fristendruck entgegenzuwirken, haben das BMWK und die Länder die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert. Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I–III, November- und Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) können nun bis zum eingereicht werden. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum beantragt werden. Hierfür ist lediglich die Anlage eines Organisationsprofils im digitalen Antragssystem durch die prüfenden Dritten vorzunehmen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher ) werden automatisch bis zum verlängert. Sie gelten nicht für die Endabrechnungen der Neustarthilfen (die separaten Corona-Hilfen für Soloselbständige), da diese Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind.

Sofern bis zu den neuen Terminen keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen vorliegen, sollen Erinnerungsschreiben, Anhörungen und dann auch Rückforderungsbescheide von den jeweils zuständigen Bewilligungss...