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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 09 | Bewertung: Gebäudeeigenschaft von Tiny-Häusern und anderen Mobilheimen

Die OFD Frankfurt a. M. hat sich zur Gebäudeeigenschaft von mobilen Tiny-Häusern geäußert. Für die Frage, ob bewertungsrechtlich ein Gebäude vorliegt und damit eine Bewertung als Grundvermögen vorzunehmen ist, ist die technische Bezeichnung demnach ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein – wie bei allen anderen Mobilheimen auch –, ob Tiny-Häuser mit dem Grund und Boden fest verbunden sind.

Winzige Häuser – auf Englisch: tiny houses – sind schwer im Kommen. Der wachsende Trend zu umweltbewusstem Wohnen und Minimalismus hat zu einem steigenden Interesse an Mini-Häusern in Deutschland geführt. Ob als dauerhafter Wohnsitz, für eine Auszeit oder auch als Ausweg in der Not.

Die OFD Frankfurt am Main hat sich jetzt zur Gebäudeeigenschaft von mobilen Tiny-Häusern geäußert. Für die Frage, ob bewertungsrechtlich ein Gebäude vorliegt und damit eine Bewertung als Grundvermögen vorzunehmen ist, ist die technische Bezeichnung demnach ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein – wie bei allen anderen Mobilheimen auch –, ob Tiny-Häuser mit dem Grund und Boden fest verbunden sind.

Das ist der Fall, wenn ein Tiny-Haus auf einzelne oder durchgehende Fundamente gegründ...