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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 28 | Verfahrensrecht: Umdeutung einer sinnlosen Erklärung in einen Einspruch

Wird gegenüber dem Finanzamt eine Stellungnahme zu einer streitigen Frage abgegeben, die nicht als Einspruch ausgelegt werden kann, kommt nach einem Urteil des FG Köln gleichwohl nach dem Rechtsgedanken des § 140 BGB eine Umdeutung in einen Einspruch in Betracht. Der Bundesfinanzhof muss im Revisionsverfahren klären, inwieweit dies auch bei Erklärungen eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts gilt.

Um den feinen Unterschied zwischen der Auslegung eines Schreibens und der Umdeutung eines Schreibens geht es bei dem anhängigen Prozess zu einer verfahrensrechtlichen Frage, den wir Ihnen als Letztes nun noch vorstellen wollen.

Der Bundesfinanzhof muss die Frage beantworten: Kann nach dem Rechtsgedanken des § 140 BGB eine Umdeutung in einen Einspruch in Betracht kommen, wenn gegenüber dem Finanzamt eine Stellungnahme zu einer streitigen Frage abgegeben wird, die nicht als Einspruch ausgelegt werden kann?

Nach § 140 BGB kommt eine Umdeutung in Betracht, wenn ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts entspricht und ein entsprechender Wille anzunehmen ist. Dieser Rechtsgedanke ist nach einem erfreulichen Urteil des FG Münster auch im Steuerrecht zu beachte...