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DRÄS 13 bekannt gemacht
Das BMJ hat am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) nach § 342q Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Änderungen betreffen DRS 20 „Konzernlagebericht“ sowie DRS 21 „Kapitalflussrechnung“.
Hinweis: Vgl. dazu den Beitrag von Müller/Reinke, StuB 2023 S. 650, NWB KAAAJ-45867, in dieser Ausgabe.