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OLG Rostock 03.05.2023 3 W 13/23, NWB 33/2023 S. 2279

Erbengemeinschaft | Rechtsnachfolge in eine GbR

Die Buchposition eines verstorbenen Gesellschafters einer GbR ist als solche nicht gesondert vererbbar. Zum Nachweis der Rechtsnachfolge des Erben in die Gesellschafterstellung des Erblassers reicht es bei Fehlen eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags aus, wenn eine Erklärung des verbliebenen Gesellschafters in der Form des § 29 GBO beigebracht wird, wonach ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht besteht und besondere Vereinbarungen für den Kündigungs- oder Todesfall nicht getroffen wurden, und wenn die Erben ebenfalls in der Form des § 29 GBO erklären, dass ihnen ein entsprechender abweichender Inhalt des Gesellschaftsvertrags nicht bekannt sei.

Anmerkung:

Nach den gesetzlichen Regelungen des BGB erlischt eine GbR im Fall der Kündigung (§ 723 BGB) und des Tods eines Gesell...