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Finanzierungsgestaltungen verbundener Unternehmen
Sind Verrechnungspreisregelungen ein geeignetes Gegenmittel oder braucht es eine Zinshöhenschranke?
Finanztransaktionen innerhalb verbundener Unternehmen sind besonders gestaltungsanfällig. Entsprechend fällt es der Legislative und der Exekutive schwer, dieses Gestaltungspotenzial so einzuhegen, dass der Gewinnverlagerung und der Erosion steuerlicher Bemessungsgrundlagen effektiv begegnet werden kann. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob diesen Herausforderungen im Rahmen des Fremdvergleichsgrundsatzes begegnet werden kann oder ob es einer Lösung außerhalb des Fremdvergleichsgrundsatzes bedarf.
Die Versuche der deutschen Finanzverwaltung, dem Gestaltungspotenzial bei Finanztransaktionen verbundener Unternehmen im Rahmen einer Funktions- und Risikoanalyse der kapitalgewährenden Einheit gerecht zu werden, sind im Lichte der neueren BFH-Rechtsprechung zu Finanztransaktionen nicht zu halten gewesen und wurden entsprechend angepasst.
Im Rahmen des Fremdvergleichsgrundsatzes erfolgt eine rein transaktionsbezogene Betrachtung der Bedingungen der Transaktion – dies schränkt den Korrekturspielraum im Verhältnis zwischen der kapitalempfangenden und der kapitalgewährenden Einheit deutlich ein. Korrekturen aufgrund mangelnder Risikokontrolle müssen im Verhältnis zu der Einheit, die die Risikokontrollfunktion ausübt, erfolgen.
Um dem Gestaltungspotenzial bei Finanztransaktionen effektiv begegnen zu können, ist eine Regelung außerhalb des Fremdvergleichsgrundsatzes vorzugswürdig.