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BFH Urteil v. - VII R 66/90 BStBl 1991 II S. 545

Gesetze: AO 1977 §§ 131 Abs. 1, 284FGO § 102

Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letztinstanzlichen Verwaltungsentscheidung maßgebend, auch wenn der angefochtene Verwaltungsakt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch nicht vollzogen ist

Leitsatz

Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letztinstanzlichen Verwaltungsentscheidung auch dann maßgebend, wenn der angefochtene Verwaltungsakt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch nicht vollzogen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 545
BFH/NV 1991 S. 51 Nr. 8
OAAAA-93700

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