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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 6 vom Seite 22

Lohn und Gehalt kompakt

Sozialversicherung | Künstlersozialabgabe im Jahr 2024 (BMAS)

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 % betragen. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 (KSA-VO 2024) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.

Hintergrund: Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 %. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte...

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