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BBK Nr. 16 vom

Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung

Berechnung des Anspruchs und Lösungen für Praxisprobleme

Jörg Romanowski

Das Gesetz ist eindeutig: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ Auch wenn § 1 BUrlG den Urlaubsanspruch konkret regelt, sind Arbeitgeber mitunter der Meinung, dass Minijobber keinen Anspruch darauf hätten. Natürlich ist das rechtlich nicht begründbar. Jedoch gerade deshalb stellt sich die Frage, was passiert, wenn diese Urlaubsansprüche der Minijobber von Arbeitgebern nicht erfüllt werden und welche Praxisprobleme sich bei einer Betriebsprüfung der DRV ergeben können. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, was bei der Gewährung von Urlaub bei geringfügig Beschäftigten zu beachten ist.

I. Rechtliche Regelungen

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Der Umfang des Urlaubsanspruchs ist in § 3 BUrlG geregelt: Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Das Gesetz ist hier eindeutig: Teilzeitkräfte werden danach genauso erfasst wie Vollzeitkräfte. Ansonsten wäre dies zumindest vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes kritisch zu sehen. Selbstverständlich werden ...