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SOKA-Bau | Keine Beitragspflicht bei Herstellung sog. Tiny Houses
Die von einem Betrieb überwiegend ausgeführten Tätigkeiten zur Herstellung sog. Tiny Houses unterfallen nicht dem Verfahrenstarifvertrag des Baugewerbes (VTV). Soweit Tätigkeiten anfallen, für die grds. der betriebliche Geltungsbereich des VTV gilt (hier: Ausführung von Dämm- und Isoliertätigkeiten), ist der Geltungsbereich dennoch nicht eröffnet, wenn diese Tätigkeiten lediglich im Umfang von ca. 10 % anfallen.
Die Tiny Houses sind in Bezug auf Länge, Breite, Gewicht, straßenverkehrsrechtlicher Zulassung, TÜV-Abnahme, Versicherungspflicht, steuerlicher Behandlung, Beweglichkeit und Ausstattung einem traditionellen Wohnwagen vergleichbar. Damit sind sie Landfahrzeuge i. S. des VTV und keine Bauten oder Bauwerke. Voraussetzung dafür, dass ein Betrieb unter die Verfahrenstarifvertr...