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UWG | Zulässigkeit sonntäglicher Ladenöffnungen
Die Zulässigkeit der Sonntagsöffnung eines Geschäfts (hier: Zweibrücken Fashion Outlet Center) ist davon abhängig, ob die eine solche Öffnung gestattende Durchführungsverordnung noch wirksam ist.
Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Durchführungsverordnung können nach Ansicht des BGH auch nach ihrem Erlass eingetretene Umstände (hier: die Herabstufung des Flugplatzes Zweibrücken zum Sonderlandeplatz) von Bedeutung sein. Die Nichtigkeit einer (wie die Durchführungsverordnung) im Ermessen des Normgebers stehenden, ursprünglich rechtmäßigen Rechtsverordnung könne eintreten, wenn der Normgeber die Änderung oder Aufhebung der Rechtsverordnung unterlassen habe, obwohl sein Ermessen zu einem solchen Tätigwerden wegen einer nach Erlass der Rechtsverordnung eingetretenen Veränderung de...