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BFH 25.05.2023 IV R 33/19, Kommentierte Nachricht BBK 16/2023 S. 718

Steuerrecht | Erweiterte Kürzung für vom Mieter gezahlte Abfindung

Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird für eine vom Mieter gezahlte Abfindung gewährt, wenn der Mietvertrag noch vor Überlassung der Mietsache einvernehmlich aufgehoben wird und der Mieter eine Abfindung an den Vermieter wegen der bereits durchgeführten Baumaßnahmen zahlt. Unschädlich ist, dass die Immobilie vom Mieter nicht genutzt worden ist.

Die [i]Mieterin war nicht eingezogen Klägerin war eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, die Immobilien verwaltete. Sie vermietete am die Immobilie A an die D-GmbH. Im Mietvertrag verpflichtete sich die Klägerin, die Immobilie umfassend nach den Wünschen der D-GmbH umzubauen und nach dem Umbau der D-GmbH zur Nutzung zu überlassen. In der Folgezeit kam es zu Schwierigkeiten beim Umbau und zu Streitigkeiten zwischen der Klägeri...