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NWB Nr. 32 vom Seite 2205

Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur GmbH aus 2022/2023 (1. Halbjahr)

Dr. Christoph Hülsmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2236Im Fokus der facettenreichen Judikatur standen im Berichtszeitraum die Haftung des Geschäftsführers und seine Treuepflicht. Zudem wurde mit einer Schadensersatzklage aus § 826 BGB ein Weg aufgezeigt, wie sich ein Gesellschafter gegen einen bestandskräftigen Beschluss zur sittenwidrigen Satzungsänderung zur Wehr setzen kann. Außerdem hat der II. Zivilsenat die kontrovers diskutierte Frage verneint, ob ein Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der herrschenden GmbH eingetragen werden muss oder zumindest eingetragen werden kann.

[i]Unzutreffende Gesellschafterliste Treuepflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers: Ein Gesellschafter hat keinen Anspruch gegen den Geschäftsführer auf Unterlassung der Einreichung einer falschen Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG). Ist dieser aber zugleich Mitgesellschafter und missbraucht er seine Stellung als Geschäftsführer durch Einreichung einer unzutreffenden Liste, kann ihm dies aufgrund der gesellschafterlichen Treuepflicht – auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – untersagt werden.

Sittenwidrige Satzungsänderung: [i]Schadensersatzanspruch trotz UnanfechtbarkeitDie Unanfechtbarkeit eines sittenwidrig erwirkten satzungsändernden Gesellschafterbesch...