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NWB Nr. 32 vom Seite 2225

Keine erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei der Mitvermietung einer Druckluftanlage?

Anmerkungen zu dem

Dr. Dirk Eisolt

[i]Burbaum/Wessels, Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, Grundlagen, NWB MAAAH-50170 Das FG Berlin-Brandenburg hat mit rechtskräftigem Urteil v.  - 6 K 6066/21 (NWB SAAAJ-37708; Randziffern nachfolgend zitiert nach juris) zu verschiedenen Abgrenzungsfragen der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) Stellung genommen. Dabei ging es u. a. um die bisher höchstrichterlich ungeklärte Frage, ob die Mitvermietung einer sog. Druckluftanlage schädlich für die Kürzung ist. Das Finanzgericht hat die Schädlichkeit bejaht und die Klage abgewiesen, jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Frage die Revision zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO). Das FG Berlin-Brandenburg „hält es für klärungsbedürftig, ob bei der Überlassung von Grundbesitz für produzierendes Gewerbe Druckluftanlagen ähnlich wie Heizungs- oder Wasserversorgungsanlagen unentbehrlich für die Verwaltung eigenen Grundbesitzes sind und ob bejahendenfalls die Unentbehrlichkeit dadurch entfällt, dass der Mieter eine Druckluftanlage selbst installieren kann“ (FG Berlin-Brandenburg, Rz. 80). Die Klägerin hat jedoch − vermutlich wegen des hohen Kostenrisikos, der weiteren Verfahrensdauer und der rechtlichen Unsicherheit einer BFH-Entscheidung − keine Revision eingelegt, weshalb diese Fragen weiterhin höchstrichterlich ungeklärt bleiben. Nach...