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NWB Nr. 32 vom

Steuerfreie Photovoltaikanlagen: Praxishinweise zum

Michael Seifert

Das BMF hat sich mit Schreiben v.  (NWB PAAAJ-44782) zur Anwendung der in § 3 Nr. 72 EStG kodifizierten Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen geäußert. Darüber hinaus wird durch dieses Schreiben die Antragsfrist für den Liebhabereiantrag ( BStBl 2021 I S. 2202) bis zum verlängert.

Blick in § 3 Nr. 72 EStG und zeitliche Anwendung

[i]Martz, Photovoltaikanlage, Grundlagen, NWB ZAAAE-28828 Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen steuerfrei. Ob eine Photovoltaikanlage steuerbefreit ist, hängt von dem Installationsort und der installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister ab. Zudem darf eine persönlich zu prüfende 100 kWp-Grenze nicht überschritten sein. Aus der Anwendung der Steuerfreiheit folgt, dass kein Gewinn mehr zu ermitteln ist und keine gewerbliche Infizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ausgelöst wird.

[i]BMF, Schreiben v. 17.7.2023, NWB PAAAJ-44782 Die neue Steuerbefreiung gilt kraft Gesetzes „für Einnahmen und Entnahmen“, die nach dem erzielt oder getätigt werden. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind nur die in 2022 liegenden Einnahmen und Entnahmen steuerfrei. Für vor 2022 erworbene Anlagen besteht keine Mög...