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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltung
Der Vorsteuerabzug aus den Kosten einer Betriebsveranstaltung ist grundsätzlich nicht möglich, wenn die Kosten pro erschienenem Teilnehmer höher als 110 € sind. Zu den Kosten gehören auch die Kosten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung, wie z. B. die Raummiete, wenn es sich bei der Betriebsveranstaltung um eine einheitliche Leistung handelt, die nicht in einzelne Teilleistungen aufgespalten werden kann.
Der [i]Einladung der Führungsebene zu einem KocheventKläger war Arbeitgeber und lud im Jahr 2015 seine Führungsebene (Vorstand, Steuer- und Rechtsabteilung sowie Revision) zu einer Weihnachtsfeier ein. Bei dieser Feier sollte ein sog. Kochevent stattfinden, bei dem alle Teilnehmer in einem Kochstudio kochen und das Ergebnis verzehren sollten. Die Kosten für die 32 angemeldeten Teilnehmer betrugen 3.919,90 € zzgl. 744,78 € ...