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BFH Urteil v. - III R 171/86 BStBl 1991 II S. 377

Gesetze: InvZulG 1982 § 4b Abs. 2 Satz 4

Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt der Abholung eines vom Veräußerer bereitgestellten Fahrzeugs

Leitsatz

Die fristgerechte Lieferung eines Wirtschaftsgutes i.S. des § 4b Abs. 2 Satz 4 InvZulG 1982 setzt voraus, daß das Wirtschaftsgut tatsächlich in den Machtbereich des Investors gelangt. Ein durch den Hersteller bereitgestelltes Fahrzeug ist daher vor Ablauf der Frist vom Investor abzuholen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 377
BFH/NV 1991 S. 28 Nr. 5
BAAAA-93619

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