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Umsatzsteuer | Zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
Einer Holdinggesellschaft ist der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zu versagen, die
nicht in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit von der Holding erbrachten steuerpflichtigen Dienstleistungen, sondern mit von ihr als Gesellschafterbeitrag geschuldeten unentgeltlichen Dienstleistungen stehen,
nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den eigenen Umsätzen der Holding, sondern mit den Umsätzen Dritter (der Tochtergesellschaften) stehen,
in den Preis der an die Tochtergesellschaften erbrachten steuerpflichtigen Umsätze keinen Eingang finden und
nicht zu den allgemeinen Kostenelementen der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der Holding gehören (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG; Art. 168 Buchst. a MwStSystRL).
(1) Der BFH hatte im Urteil...BStBl 2021 II S. 325