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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
(1) Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. (2) Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 € je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers (Fortführung des , NWB XAAAD-62804, BStBl 2012 II S. 53). (3) Die Kosten des äußeren Rahmens einer Betriebsveranstaltung sind jedenfalls dann in die Berechnung der 110 €-Freigrenze einzubeziehen, wenn es sich um eine einheitliche Leistung handelt (Bezug: § 3 Abs. 9a Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG; § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG i. ...