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Nachträgliche Herstellungskosten bei einem Gebäude
Beurteilungsmaßstab für die Bestimmung nachträglicher Herstellungskosten bei einem Gebäude ist die von der Baumaßnahme betroffene (Teil-)Fläche, sofern diese die Eignung als Wirtschaftsgut besitzt (, NWB MAAAJ-43104, rkr.).
Hintergrund: Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem Bestandsgebäude oder -gebäudeteil können als nachträgliche Herstellungskosten oder als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand zu qualifizieren sein. Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen (§ 21 Abs. 1 EStG), sind dann nicht als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG) sofort abziehbar, wenn es sich um Herstellungskosten handelt. Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Ver...BStBl 2007 II S. 922