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Treuhandvermögen im Kontext des 90 %-Tests bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Aus den Augen, aus dem Sinn – Überlegungen zum (Nicht-)Einbezug
Die Erlangung von erbschaftsteuerlichen Verschonungsmöglichkeiten ist bei Unternehmensübertragungen, neben rechtlichen und ggf. auch familieninternen Überlegungen, i. d. R. eine essenzielle Zielsetzung. Hierbei kommt dem sogenannten 90 %-Test als Einstiegstest eine besondere Rolle zu. Der Beitrag zeigt anhand eines Praxisfalls auf, dass die bisherige bilanzielle Darstellung von Treuhandvermögen ggf. zu hinterfragen ist und eine Umstellung in Betracht kommen kann, die eine Aussonderung des Treuhandvermögens aus dem Erfassungsbereich des 90 %-Tests ermöglicht.
Dem 90 %-Test kommt bei Unternehmensübertragungen eine besondere Rolle zu.
Die wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentumsverhältnisse sind bei Treuhandvermögen nicht immer klar und eindeutig erkennbar, zumal es verschiedene Arten von Treuhandverhältnissen gibt.
Rechtsunsicherheiten lassen sich mit einer verbindlichen Auskunft proaktiv begegnen.
Bei der vorweggenommenen Erbfolge sollten künftige Handlungsoptionen rechtzeitig geprüft und initiiert werden.
I. Grundsätzlich zwei Verschonungsmöglichkeiten
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen sind bei Unternehmensübertragungen z...