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GUV | Übergangsvorschrift zum digitalen Meldeverfahren
Die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung v. ist am verkündet worden (BGBl 2023 I Nr. 192). Das Verfahren zur Anzeige von Arbeitsunfällen und Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten an die gesetzlichen Unfallversicherungsträger wird zukünftig vollständig digitalisiert. Die Änderungen treten im Wesentlichen zum in Kraft. Allerdings enthält die Verordnung eine Übergangsvorschrift (vgl. Art. 1 § 7), wonach die postalische Anzeige auf den Vordrucken nach der bisherigen Verordnung mit Rücksicht auf bestimmte Arbeitgeber bis zum Jahresende 2027 ermöglicht wird. Zudem besteht für das Absenden einer ärztlichen Berufskrankheitsverdachtsanzeige durch die Ärzteschaft bisher noch keine konkrete zeitliche Perspek...