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StuB Nr. 15 vom Seite 601

Offenlegungs- und Rechnungslegungspflichten inländischer Zweigniederlassungen von Drittstaats-Kapitalgesellschaften

Neue Aufgaben und Herausforderungen

Prof. Dr. Hanno Kirsch

Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes“ setzt nicht nur die die Ertragsteuerinformationsberichterstattung regelnde EU-Richtlinie in Bezug auf inländische Zweigniederlassungen von Drittstaats-Kapitalgesellschaften um, sondern verpflichtet diese inländischen Zweigniederlassungen auch zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen ihrer Hauptniederlassungen im Inland. Der Beitrag zeigt die künftig auf die für diese Zweigniederlassungen Verpflichteten zukommenden Aufgaben in Erstellung und Offenlegung auf und geht auf die hierbei entstehenden Herausforderungen ein.

Velte/Münch, Der neue öffentliche Ertragsteuerinformationsbericht, StuB 13/2023 S. 527, NWB MAAAJ-42936

Kernfragen
  • Was ist Inhalt und Zweck der Ertragsteuerinformationsberichterstattung?

  • Was wird mit der Neufassung des § 325a HGB erreicht?

  • Welche konkreten Folgen ergeben sich für die Offenlegung?

I. Einführung

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 14. Aufl., Herne 2022, § 325a, NWB WAAAJ-19528 Am beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Um...