Durchführung; Gewinnabführungsvertrag; Organschaft
Rechtsfrage
Ist das Erfordernis der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags "während seiner gesamten Geltungsdauer" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) erfüllt, wenn der Gewinnabführungsvertrag nicht vom vertraglich vereinbarten Beginn an, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt bzw. ab einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr für (mindestens) fünf Jahre tatsächlich durchgeführt wird?
Gesetze: KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.07.2023):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
XAAAJ-44629