Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement: Das Fallbezogene Fachgespräch – klassische Variante
3. Aufl. 2023
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1. Die Berufsabschlussprüfung
1.1 Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage einer Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Für anerkannte Ausbildungsberufe erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und nach Beteiligung der Spitzenverbände der Sozialpartner eine Ausbildungsordnung (AO), die u. a. Folgendes regelt:
Bezeichnung des Ausbildungsberufs
Die hierin festgelegte Berufsbezeichnung wird im Ausbildungsvertrag zwischen ausbildenden Unternehmen (= Ausbildenden) und Auszubildenden übernommen. Ebenfalls im Ausbildungsvertrag muss die Fachrichtung vereinbart sein, in der die Ausbildung erfolgt:
Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement Fachrichtung Großhandel
Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement Fachrichtung Außenhandel
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf muss mindestens zwei Jahre dauern. Die Ausbildung der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement umfasst wie die meisten Ausbildungsberufe eine Regelausbildungsdauer von drei Jahren. Erfüllen Auszubildende bestimmte Voraussetzungen, kann eine verkürzte Ausbildungsdauer vereinbart werden, allerdings ...