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BFH Urteil v. - IV R 61/89 BStBl 1991 II S. 20

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Zur Abgrenzung zwischen künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit bei einem Industrie-Designer

Leitsatz

Entwirft ein Industrie-Designer Gebrauchsgegenstände, so können zur Beantwortung der Frage, ob es sich hierbei um eine künstlerische Tätigkeit handelt, neben den zeichnerischen Entwürfen auch die danach gefertigten Produkte herangezogen werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 20
BFH/NV 1990 S. 90 Nr. 12
TAAAA-93532

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