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BFH Urteil v. - IV R 61/89 BStBl 1991 II S. 20

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Zur Abgrenzung zwischen künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit bei einem Industrie-Designer

Leitsatz

Entwirft ein Industrie-Designer Gebrauchsgegenstände, so können zur Beantwortung der Frage, ob es sich hierbei um eine künstlerische Tätigkeit handelt, neben den zeichnerischen Entwürfen auch die danach gefertigten Produkte herangezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 20
BFH/NV 1990 S. 90 Nr. 12
TAAAA-93532

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