NWB Kommentar Bilanzierung
15. Aufl. 2023
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§ 274a Größenabhängige Erleichterungen
I. Anwendungsbereich
1Die Erleichterungen betreffen kleine Kapital- und „Kap. & Co.“-Gesellschaften nach Maßgabe des Größenrasters in § 267 HGB (→ § 267 Rz. 14). Dieses Wahlrecht ist stetig (→ § 265 Rz. 6) auszuüben.
II. Die Einzelvorschriften
2–3 Nr. 1 befreit von der Erläuterungspflicht bzgl. unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesener Forderungen, die rechtlich noch nicht entstanden sind. Betroffen sind u. a. abgegrenzte Zinserträge, Steuererstattungsansprüche bei abweichendem Wirtschaftsjahr und noch nicht abziehbare Vorsteuern (→ § 268 Rz. 137).
4 Nr. 2 befreit entsprechend von der Pflicht zur Erläuterung von rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten, also z. B. abgegrenzten Zinsaufwendungen (→ § 268 Rz. 148).
5 Nach § 268 Abs. 6 HGB ist ein in aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthaltenes Damnum (Disagio) aus aufgenommenen Darlehen gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben (→ § 268 Rz. 149). Nr. 3 befreit von dieser Pflicht.
6 Gemäß Nr. 4 kann eine Steuerlatenzrechnung nach § 274 HGB unterbleiben, muss es aber nicht, wenn bilanzpolitische Überlegungen zu einem anderen Ergebnis als das Unterlassen füh...