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Nachhaltigkeit: Verpackungssteuer auch bundesweit möglich?
Die Steuer, die Tübingen auf Einwegverpackungen erhebt, ist grds. rechtmäßig, so das Bundesverwaltungsgericht. Experten erwarten, dass andere Städte und Kommunen künftig auch entsprechende Steuern erheben werden, zumal die Steuer nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes steht. Unternehmen, z. B. aus der Gastronomie, sollten sich darauf vorbereiten, dass auch sie künftig werden bezahlen müssen, wenn sie weiterhin Einwegverpackungen anbieten. Mehr zu den aktuellen Regelungen des Verpackungsgesetzes finden sich u. a. unter https://go.nwb.de/w9wno.
Investitionsrechnung und Nachhaltigkeit – Berechnungsprogramm, NWB PAAAJ-26200