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Homepage: Nutzungsdauer länger als bei Hard- und Software
Unternehmer dürfen Computer-Hard- und Software seit 2021 innerhalb eines Jahres abschreiben. Anders bei der Homepage: Diese darf nur über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden. Das geht aus einer hervor. Weitere Informationen dazu unter https://go.nwb.de/0lfyo.
Homepage optimieren – Checkliste, NWB XAAAG-53830