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NWB BB 8/2023 S. 229

Internet: Keine Fotos ohne Erlaubnis

Wer Fotos mit Menschen veröffentlichen möchte, egal ob in den sozialen Medien oder auf der Homepage, sollte sicherstellen, dass die abgebildeten Personen ihr Einverständnis gegeben haben. Ansonsten drohen schnell Bußgelder oder im Extremfall sogar Haftstrafen. Als Veröffentlichung gilt bei sozialen Medien schon, wenn man die Fotos einem größeren Kreis zeigt. Wer keine Einverständniserklärung hat, sollte im Zweifel von einer Veröffentlichung absehen. Unproblematisch sind nur Fotos, wenn die Betroffenen Teil einer größeren Menschenmenge sind und nicht gut erkennbar im Vordergrund stehen.

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Mandanten-Merkblatt: Datenschutzgrundverordnung – was ist zu tun?, NWB AAAAG-83608