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Die Einkaufsagentur in der Betriebsprüfung
Mit diesem Beitrag wird die Reihe von Fallstudien zu wichtigen Schwerpunkten der Außenprüfung bei Verrechnungspreisthemen mit Fällen aus dem Bereich Handel abgeschlossen. Konkret betrifft der diskutierte Fall die Vergütung einer Einkaufsagentur im Ausland. Aus Sicht der Betriebsprüfung ist die verrechnete Vermittlungsprovision zu hoch. Die Betriebsprüfung sieht sich berechtigt, das Einkommen nach Maßgabe der Kostenaufschlagsmethode zu korrigieren. Im vorliegenden Fall ist jedoch weder die vorgelegte Dokumentation nach der Nettomargenmethode unverwertbar noch scheidet die Anwendung der Preisvergleichsmethode aus. Gleichzeitig kann die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode im vorliegenden Fall zumindest dann keine Korrektur begründen, wenn keine Mitwirkungspflichtverletzungen festzustellen sind, die das Regelbeweismaß zugunsten der Finanzbehörden herabsetzen. Beim Lösungsvorschlag dieser Fallstudie kommt daher wie in den zuvor vorgestellten Fällen verfahrensrechtlichen Fragestellungen (Mitwirkung und Beweislast) hohe Bedeutung zu.
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I. Feststellungen der Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung lehnt den in der V...