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Arbeitshilfe Juli 2023

Keine Annahme einer wirtschaftlichen Identität zwischen im Betriebsvermögen gehaltenen Altanteilen und Neuanteilen in bis zum 12.12.2006 verwirklichten Sachverhalten

Haftet nach einer Aufspaltung vor Einführung des SEStEG eine vor der Umwandlungsmaßnahme auf die Anteile an der übertragenden Gesellschaft steuerwirksam vorgenommene Teilwertabschreibung den Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft an mit der Folge, dass bei der späteren Veräußerung der -hier im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen- Anteile der Veräußerungsgewinn insoweit nicht steuerfrei bleibt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().