Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V R 25/84 BStBl 1990 II S. 98

Gesetze: UStG 1967/1973/1980 § 4 Nr. 21

Friseurleistungen einer Friseurfachschule dienen nicht unmittelbar dem Schulzweck

Leitsatz

Friseurleistungen, die der Inhaber einer Friseurfachschule dadurch ausführt, daß die Schüler in einem Übungsfriseursalon Kunden unter fachlicher Anleitung bedienen, sind nicht gemäß § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 98
BFH/NV 1990 S. 6 Nr. 1
JAAAA-93476

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen