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BFH Urteil v. - VIII R 221/85 BStBl 1990 II S. 978

Gesetze: EStG §§ 16, 34EntwHStG 1968 § 1

Auflösung einer steuerfreien Rücklage nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 EntwHStG bei Veräußerung der entsprechenden Kapitalanlage kein Veräußerungsgewinn, sondern laufender Gewinn

Leitsatz

Wird eine Kapitalanlage veräußert, bezüglich derer eine steuerfreie Rücklage gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 EntwHStG 1968 gebildet worden war, so erhöht die anläßlich der Veräußerung erfolgende Auflösung der Rücklage den laufenden Gewinn des Veräußerers.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 978
ZAAAA-93475

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