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BFH Urteil v. - X B 60/90 BStBl 1990 II S. 977

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1

Kein Abzugsbetrag nach § 10e EStG im Anschaffungsjahr bei Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Folgejahr

Leitsatz

Dem Erwerber einer Wohnung steht der Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG für das Anschaffungsjahr nicht zu, wenn er die Wohnung erst im darauffolgenden Jahr zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Unerheblich ist, aus welchen Gründen er die Wohnung im Anschaffungsjahr noch nicht beziehen konnte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 977
PAAAA-93474

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