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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug eines Organträgers aus Eingangsrechnungen des Kantinenbetreibers für eine Organgesellschaft (FG)
Bewirtschaftet ein externer Dienstleister aufgrund eines
Dienstleistungsvertrags entgeltlich eine Betriebskantine für eine
Organgesellschaft, erbringt er eine Dienstleistung an die Organgesellschaft und
damit auch an die Organträgerin. Eine dem Vorsteuerabzug entgegenstehende
unentgeltliche Wertabgabe liegt nicht vor, wenn die Bewirtschaftungsleistungen
des Kantinenbetreibers im eigenen unternehmerischen Interesse des Arbeitgebers
erfolgen, durch besondere Umstände der wirtschaftlichen Tätigkeit des
Unternehmens bedingt sind und das unternehmerische Interesse an der
innerbetrieblichen Verköstigung den Vorteil, der sich für die dort
Beschäftigten aus der verbilligten Abgabe der Speisen ergibt, deutlich
überwiegt (,
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