IWB Nr. 13 vom Seite 1

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Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]BMF, Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023, NWB LAAAJ-41558 Das BMF hat am 6. Juni die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 veröffentlicht. Sie ersetzen und aktualisieren das Vorgängerschreiben aus dem Jahr 2021. Die zentralen neuen Inhalte stellen Saliger/Staats ab dar. Die maßgeblichen Änderungen betreffen die Hinweise zu Funktionsverlagerungen und zu Finanzierungsbeziehungen. Der Bezug auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 wird bekräftigt – auch durch ihre Aufnahme in deutscher Sprache in die Anlage 1 des BMF-Schreibens. Zudem wurde ein hilfreiches Beispiel zur Wertermittlung für Funktionsverlagerungen mit Fallvarianten in der Anlage 3 angefügt.

[i]Finanzverwaltung: Keine Verschärfung der bisherigen RegelungenDer Umfang der Verwaltungsanweisung ist trotz einiger Ergänzungen durch Entschlackung an anderer Stelle überschaubar geblieben. Ihre Grundstruktur hat weitgehend Bestand, was dem Anwender die Orientierung erleichtern wird. Zugleich wurden die Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung aus dem Jahr 2010 aufgehoben und inhaltlich „eingedampft“ in das neue Schreiben inkorporiert – auch dies ist ein positiver Schritt, um die Auffächerung der Verwaltungshinweise zurückzudrängen. Das BMF möchte sich bewusst auf wenige zentrale Verwaltungsgrundsätze beschränken und diese ohne schädlichen Zeitverlust laufend fortschreiben, etwa hier im Hinblick auf neue BFH-Rechtsprechung. Dies ist in diesem Fall gelungen. Die Autoren sehen in der Neufassung ausdrücklich „keine Verschärfungen der Regelungen“, doch erwarten sie „Kritik von sachkundiger Seite“. Darauf müssen sie nicht lange warten.

[i]Berater: Neuer Sprengstoff für Betriebsprüfungen zu FunktionsverlagerungenKritischer blicken Rasch/Wenzel schon ab auf die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise. Sie sehen darin insgesamt sehr wohl Verschärfungen und höhere Anforderungen des Nachweises zulasten des Steuerpflichtigen. Die Berater kennen aus der Betriebsprüfung auch erste punktuelle Beispiele dafür, dass die Finanzverwaltung bei der Prüfung von Finanzierungsbeziehungen die geänderten Ausführungen offensiv ausspielt. Es möge für den Leser eine Hilfe sein, beide Darstellungen im Vergleich zu lesen.

[i]Neue verwaltungsinterne Hinweise des IRS zu APA in den USAWer mit diesem Thema befasst ist, wird auch aus Erläuterungen von Limpinsel/Hahn ab Nutzen ziehen. Sie stellen ein am 25. April vom IRS veröffentlichtes Memorandum zu APA vor. Es enthält die Maßgaben der US-Finanzverwaltung zur Überprüfung von Anträgen auf Vorabverständigungsverfahren. Dies soll helfen, Verrechnungspreisfragen transparent zu machen sowie sie effizient und fair zu lösen. Das kann angesichts der sehr zahlreichen APA-Anträge im Verhältnis zu Deutschland nicht schaden.

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Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 13 / 2023 Seite 1
GAAAJ-43628