1. Verbot des Abzugs ausländischer Quellensteuer als Betriebsausgaben nach § 10 Nr. 2 KStG - 2. Gewerbeertrag bei Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nach § 34c Abs. 2 EStG
Leitsatz
1. § 10 Nr. 2 KStG 1977 verbietet den Abzug ausländischer Quellensteuern als Betriebsausgabe.
2. Die Rechtsfolge des § 26 Abs. 6 Satz 1 KStG 1977 i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG in der ab 1980 geltenden Fassung wirkt sich nicht auf die Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft und damit auch nicht auf die Höhe ihres Gewerbeertrages aus.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 920 BFH/NV 1990 S. 70 Nr. 9 MAAAA-93449
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