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Verfahrensrecht | u.a. Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse und Billigkeitsmaßnahmen (gleich lautende Erlasse)
Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden an das geänderte (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 7.7.2023) angepasst (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. - FM3-S 0336-1/18).
Die nun ergangenen Erlasse treten an die Stelle der Erlasse vom (BStBl I S. 2154).
Quelle: FM3-S 0336-1/18; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)