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BFH Urteil v. - I R 183/85 BStBl 1990 II S. 916

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2GewStG § 10a

Gewerbeverluste der Organgesellschaft können auch nach Beendigung der Organschaft nur beim Organträger berücksichtigt werden

Leitsatz

Verluste einer Organgesellschaft, die während der Dauer einer gewerbesteuerlichen Organschaft entstanden sind, können auch nach Beendigung der Organschaft nur vom maßgebenden Gewerbeertrag des Organträgers abgesetzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 916
BFH/NV 1990 S. 77 Nr. 10
SAAAA-93447

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