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BFH Urteil v. - I R 127/86 BStBl 1990 II S. 915

Gesetze: GewStG 1978 § 8 Nr. 1GewStR 1984 Abschn. 47 Abs. 3 Satz 5

Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditgebern als einheitliche Dauerschuld i. S. des § 8 Nr. 1 GewStG

Leitsatz

Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditgebern sind als eine Schuld i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG zu beurteilen, wenn sie wirtschaftlich eng zusammenhängen und durch Vereinbarungen zwischen den Kreditgebern und zwischen ihnen und dem Kreditnehmer derart miteinander verknüpft sind, daß gerade die Verknüpfung dem Kreditnehmer die längerfristige Nutzung von Kreditmitteln sichert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 915
IAAAA-93446

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