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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 5 vom Seite 26

Lohn und Gehalt kompakt

Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem (BMF)

Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem bekannt gegeben ().

Hintergrund: Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum durch das Pflegeunter-stützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:

  • Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung zum um 0,35 Prozentpunkte auf 3,40 % durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Der Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung berücksichtigt zudem die Anhebung des Kinderlosenzuschlags um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 %

  • Beim Lohnzahlungszeitraum Jahr berücksichtigen die Programmablaufpläne eine Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,175 Prozentpunkte auf 3,225 %; der Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung berücksichtigt ...

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