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Umsatzsteuer | Umsatzsteuersatz für Mitarbeiterkantine im Krankenhaus
Die Umsätze aus dem Betrieb einer Mitarbeiterkantine in einem Krankenhaus, das steuerlich einen Zweckbetrieb i. S. von § 67, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO darstellt, unterliegen dem S. 635regulären Steuersatz von 19 %; denn die Kantine ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die Mitarbeiterkantine stellt also – anders als das Krankenhaus – keinen Zweckbetrieb dar.
Die [i]Kantine stand nur den Mitarbeitern des Krankenhauses zur VerfügungKlägerin war eine gemeinnützige GmbH gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und unterhielt Krankenhäuser, die Zweckbetriebe gem. § 67 AO waren. In den Krankenhäusern betrieb die Klägerin Mitarbeiterkantinen, die für Besucher des Krankenhauses nicht zugänglich waren und deren Umsätze sie dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterwarf.
Das Finanzgericht bejahte einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 14 AO i. V. mit § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG, weil die Klägerin mit der Kantine über den Rahmen einer V...