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Umwandlungssteuerrecht | Sachlicher Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG (BFH)
Das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung (§ 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG) ist auch in Einbringungsfällen anzuwenden, in denen eine steuergestalterische Missbrauchsabsicht nicht vorliegt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nicht begründet. Die Regelung gilt auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über verschiedene Gesichtspunkte zum Verlustverrechnungsverbot aus § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung. U.a. ist streitig, ob § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer gilt.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwan...