Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umwandlungssteuerrecht | Sachlicher Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG (BFH)
Das Verlustverrechnungsverbot bei
steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung (§ 2 Abs. 4 Satz 3
UmwStG) ist auch in Einbringungsfällen anzuwenden, in
denen eine steuergestalterische Missbrauchsabsicht nicht vorliegt. Die
verfassungsrechtlichen Bedenken sind nicht begründet. Die Regelung gilt auch
für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über verschiedene Gesichtspunkte zum Verlustverrechnungsverbot aus § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung. U.a. ist streitig, ob § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer gilt.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwan...